Der Betriebsarzt ist die Schnittstelle zwischen Arbeitnehmer, Gesundheitssystem und Betrieb.
Der Arbeitsmediziner verfügt über Fachkenntnisse, ob mögliche Erkrankungen der Betroffenen mit Leistungseinschränkungen verbunden sein können. Darüber hinaus hat er genaue Kenntnisse über die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes. Diese gleicht er als Experte ab und macht Vorschläge zu den Einsatzmöglichkeiten.
Es gilt die ärztliche Schweigepflicht!
Wichtig zu wissen ist, dass der Betriebsarzt weiterhin der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Diagnosen spielen in der Regel keine Rolle, sondern die Beurteilung des Leistungsbildes im Abgleich mit dem Arbeitsplatz. Dabei hat der Betriebsarzt auch eine „Dolmetscherfunktion“ für den Beschäftigten.
Die Teilnahme am BEM-Verfahren ist für den Beschäftigten grundsätzlich freiwillig. Ein BEM-Verfahren bringt jedoch Vorteile für alle Beteiligten.
Der Betriebsarzt kann hier auch als Vertrauensperson für den Mitarbeiter fungieren und ihn zur Teilnahme am BEM motivieren.
Vor dem eigentlichen BEM-Verfahren sollte ein Gespräch zwischen Betriebsarzt und Mitarbeiter stattfinden.
Nachdem der Betriebsarzt alle Informationen ausgewertet hat, kann er auch die Rolle eines „Lotsen“ einnehmen. Zum Beispiel:
- Erarbeitung eines individuellen Fähigkeits- und Leistungsprofils
- Kooperation mit behandelnden Ärzten und Verknüpfung der Ergebnisse
- Erkennen eines frühzeitigen Rehabilitationsbedarfs
- Kooperation mit Fachdiensten (Rehabilitationsträger, Integrationsfachdienste)
- Unterstützung bei der Beschaffung von Hilfsmitteln
- Beratung bei der Umgestaltung von Arbeitsplätzen und bei arbeitsorganisatorischen Fragen
- Erstellen eines Wiedereingliederungsplans und Begleitung
Ziele des BEM sind Prävention, Integration und Rehabilitation.
Die Vorteile der Durchführung eines BEM-Verfahrens liegen für den Arbeitgeber in Kooperation mit dem Betriebsarzt auf der Hand:
- Früherkennung betrieblicher Ursachen von Gesundheitsstörungen (physisch, psychisch, ungünstige Arbeitsplatzbedingungen).
- Erhalt der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Belegschaft
- Wirtschaftliche Aspekte (Fachkräftemangel, Einstellung einer Ersatzkraft, Lohnfortzahlung)
- Erhalt von Qualitätsstandards, Wertschätzung, Unternehmensimage
Die Erfolgsaussichten eines BEM-Verfahrens werden durch die frühzeitige Einbindung des Betriebsarztes erhöht.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem breit gefächerten Wissen.
Sehr gerne unterstützen wir Sie in der Durchführung von BEM-Verfahren.
Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu uns auf.