Betriebsärztliche Grundbetreuung
Hochwertige betriebsärztliche Grundbetreuung gemäß der gesetzlichen Vorschriften
Inhalte der Grundbetreuung
Die Grundbetreuung beinhaltet Basisaufgaben wie:
- Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Verhältnisprävention
- Verhaltensprävention
- Untersuchung nach Ereignissen
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Betriebsrat und Beschäftigten
- Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken an betrieblichen Besprechungen
- Organisation

Umfang der Grundbetreuung
Der Umfang der Grundbetreuung in einem Betrieb ist eine fest vorgeschriebene Größe, die von der Mitarbeiterzahl und der Betreuungsgruppe abhängig ist.
Welcher Betreuungsgruppe Ihr Unternehmen zugeordnet ist, kann der WZ Liste der Unfallversicherungsträger entnommen werden.
Insgesamt gibt es drei Gruppen, die gleichzeitig eine Gefährdungskategorie darstellen:
Einsatzzeit für die Grundbetreuung
Gruppe |
Einsatzzeit |
---|---|
Gruppe I |
Einsatzzeit 2,5 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem |
Gruppe II |
Einsatzzeit 1,5 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem |
Gruppe III |
Einsatzzeit 0,5 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem |
Zu beachten:
Für die Zuordnung Ihres Betriebes zu einer Gruppe ist der vorherrschende Betriebszweck entscheidend, nicht die einzelne Tätigkeit.
Festgelegte Mindestzeiten
Das errechnete Produkt aus Mitarbeiterzahl und Einsatzzeit ist eine feste Einsatzzeitsumme für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Dabei sind Mindestzeiten bei der Aufteilung der Zeiten zwischen den beiden Disziplinen zu beachten.
Gruppe |
Einsatzzeit für die Grundbetreuung |
---|---|
Gruppe I |
Einsatzzeit für die Grundbetreuung 0,5 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem |
Gruppe II |
Einsatzzeit für die Grundbetreuung 0,3 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem |
Gruppe III |
Einsatzzeit für die Grundbetreuung 0,2 Einsatzstunden /Jahr je Beschäftigtem |
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht Teil der Grundbetreuung!
Die kollektive, arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten ist Teil der Grundbetreuung. Vorsorgen als individuelle Maßnahme bzw. Beratung gehören in den Bereich der betriebsspezifischen Betreuung.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne!
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