Habe ich als Arbeitgeber das Recht auf Informationsweitergabe durch den Betriebsarzt, wenn sich bei der Vorsorge herausstellt, dass gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung der Tätigkeit bestehen?
Nein!
Bei der Vorsorge besteht die ärztliche Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers weitergegeben werden.