14 March 2023

Unterschiedliche Betreuungsmodelle

Woher weiß ich, in welchem Umfang der Betriebsarzt für mein Unternehmen tätig sein muß?

Insgesamt wird zwischen der Regelbetreuung und der alternativen Betreuung unterschieden.

Welcher Betreuungsform für welchen Betrieb in Betracht kommt, ist von der Größe des Betriebs abhängig:


  1. Unternehmen mit Beschäftigten ab 50 Mitarbeitern: Bei dieser Betriebsgröße muss die Regelbetreuung gewählt werden. Sehr gerne beraten wir Sie hier über die Vorgehensweise (Link zu „Woher weiß ich, in welchem Umfang der Betriebsarzt für meinen Betrieb tätig sein muss?)
  2. Unternehmen mit Beschäftigten von 11-50 Mitarbeitern: Unternehmer haben die Möglichkeit, zwischen der Regelbetreuung und der alternativen Betreuung zu wählen. Damit Unternehmer die alternative Betreuungsform wählen könnten, müssen sie an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
  3. Unternehmen mit Beschäftigten bis zu 10 Mitarbeitern: Laut DGUV Vorschrift 2 ist hier für die Regelbetreuung keine Mindesteinsatzzeiten pro Beschäftigten und Jahr vorgeschrieben. Die Zeit richtet sich nach den real im Betrieb vorliegenden Gefährdungen. Neben der Grundbetreuung unterstützt der Betriebsarzt bei der anlassbezogenen Betreuung. Der Betriebsarzt ist schriftlich zu bestellen. Kann keine Betreuung nachgewiesen werden, drohen Bußgelder.

Für diese Form der Betreuung bieten wir Ihnen das Betriebsarztzertifikat.


Unabhängig von der Betreuungsform sind notwendige Vorsorgen bei allen Beschäftigten durchzuführen.