14 March 2023

Muss ich BEM anbieten?

Muss ich meinen Mitarbeitern ein BEM anbieten?

Nach dem Sozialgesetzbuch IX besteht für den Arbeitgeber eine gesetzliche Verpflichtung, einem Mitarbeiter der in den letzten 12 Kalendermonaten länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt an insgesamt mehr als 42 Kalendertagen (30 Werktagen) arbeitsunfähig war, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

Der Betriebsarzt nimmt hier eine wichtige Rolle ein, da er die medizinischen Aspekte in Beziehung zu den Anforderungen des Arbeitsplatzes bringen kann. Dieses stellt eine wichtige Voraussetzung dafür dar, dass Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird.